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   OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87   

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https://dejure.org/1988,2753
OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87 (https://dejure.org/1988,2753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.1988 - 22 U 239/87 (https://dejure.org/1988,2753)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 1988 - 22 U 239/87 (https://dejure.org/1988,2753)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung einer gekauften Eigentumswohnung vor Eigentumsübergang; Abgrenzung eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung von einem Anspruch auf Zahlung sogenannter Nutzungszinsen auf den Kaufpreis; Genuss der Nutzungen einer gekauften Sache ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 333
  • DNotZ 1989, 781
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1962 - VII ZR 193/61

    Zu den Ansprüchen wegen mangelhafter Bauausführung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87
    Die Übergabe stand mit der Zahlung des Kaufpreises im Verhältnis der Gegenseitigkeit, so daß für Leistungsstörungen die Regeln der §§ 323 ff BGB maßgebend sind (Palandt-Heinrichs, § 812 Anm. 6 A d; BGH NJW 1966, 541; BGH NJW 1963, 806).
  • BGH, 10.03.1978 - V ZR 67/76

    Entstehen eines Zinsanspruchs bei Erschwerungen einer Finanzierungsmöglichkeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87
    Die Gegenansicht (Soergel-Huber, § 452 BGB Rdnr. 6; ihm folgend Münchener Kommentar Westermann, § 452 BGB Rdnr. 3 und Palandt-Heinrichs, § 452 BGB Anm. 1b), die es für ausgeschlossen hält, daß der Gesetzgeber eine Pflicht zur Verzinsung nicht fälliger oder einredebehafteter Forderungen habe schaffen wollen, verkennt den klaren Wortlaut des § 452 BGB, der gerade nur für den Fall der Stundung diese Zinspflicht entfallen lassen will (die von den Klägern zitierte Entscheidung BGH NJW 1978, 1482 betrifft nicht das Problem der Voraussetzungen des § 452 BGB, sondern behandelt die Frage, ob die Geltendmachung der Zinsen aus § 452 BGB rechtsmißbräuchlich sein kann).
  • OLG Oldenburg, 05.11.1986 - 3 U 134/86
    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87
    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist die Zinspflicht auch dann schon gegeben, wenn der Kaufpreis noch nicht fällig ist (Planck, BGB, § 452 Anm. 2; Staudinger-Köhler, § 452 Rdn. 4; OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 722).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.1971 - 21 U 96/70
    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.1988 - 22 U 239/87
    Die zur ähnlichen Regelung in § 641 BGB ergangene Rechtsprechung, die eine Verzinsung ablehnt, wenn dem Vergütungsanspruch die Einrede des Zurückbehaltungsrechts entgegenstehe (BGH NJW 1971, 2310), ist auf den Fall des § 452 BGB nicht übertragbar, da das Werkvertragsrecht synallagmetischen Voraussetzungen unterliegt.
  • BGH, 26.05.2000 - V ZR 49/99

    Formularmäßige Vereinbarung von Nutzungszinsen beim Grundstückskauf

    Darauf, daß sie nach der überwiegend im Schrifttum vertretenen Auffassung die Fälligkeit des Kaufpreises voraussetzt (MünchKomm-BGB/H.P. Westermann, 3. Aufl., § 452 Rdn. 3; Palandt/Putzo, BGB, 59. Aufl., § 452 Rdn. 3; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 452 Rdn. 10; Staudinger/Köhler, BGB [1995], § 452 Rdn. 7; Dänekamp, NJW 1994, 2271 ff; Schmenger, BWNotZ 1995, 53 ff; ebenso LG Heidelberg, NJW 1994, 1225; a.A. OLG Oldenburg, NJW-RR 1987, 722; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 333; KG Berlin, KG-Report 1998, 140; OLG Düsseldorf, OLG-Report 1999, 169 [rechtskräftig, die dagegen gerichtete Revision hat der Senat nicht angenommen]; Planck/Knoke, BGB, 4. Aufl., § 452 Anm. 2; Semler, NJW 1995, 1727 ff), kommt es nicht an.
  • OLG Brandenburg, 04.12.2002 - 7 U 79/02

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Fälligkeitszinses im Zusammenhang mit einem

    Dies entspricht der heute nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur im Hinblick auf Ansprüche eines Verkäufers auf Zahlung von Fälligkeitszinsen im Sinne des § 353 HGB ebenso wie auf Zahlung von Nutzungszinsen im Sinne des § 452 BGB a. F. (vgl. nur MK-HGB, K. Schmidt, § 352 Rn. 14; Baumbach/Haupt, HGB, 353 Rn. 1; MK-BGB, Westermann, § 452 Rn. 3; Staudinger-Kohler, 13. Bearb. § 452 Rn. 5; Palandt-Putzo, a. a. O., § 452 Rn. 2; OLG Hamm NJW-RR 1999, 1505 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung in NJW-RR 1989, 333; a. A. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 722).
  • OLG Schleswig, 18.05.1995 - 2 U 55/94

    Anspruch des Verkäufers auf die auf einem Notaranderkonto aufgelaufenen Zinsen

    Die abweichenden Auffassungen (vgl. insbes. OLG Oldenburg NJW-RR 1987, 722 = DNotZ 1988, 369 f; OLG Hamm NJW-RR 1989, 333; Staudinger/Köhler, § 452 BGB Rn 4) lassen, soweit sie aus dem 2. Halbsatz des § 452 BGB entnehmen, daß der Gesetzgeber nicht eine Verzinsung nur des fälligen Kaufpreises gemeint habe, die Materialien zum BGB sowie den Umstand außer Acht, daß Stundungsvereinbarungen nicht nur das Hinausschieben der Fälligkeit, sondern auch die befristete Einräumung eines Leistungsverweigerungsrechts trotz Fälligkeit zum Gegenstand haben können.
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